Die Pfarrkanzlei der katholischen Kirchengemeinde Bentschen gibt bekannt, daß Gräber, für die nicht ordnungsgemäß gesorgt wird und die länger als 30 Jahre bestehen, eingeebnet werden, falls Angehörige der Verstorbenen hiergegen keine Einsprüche erheben. Großdenkmäler, die sich auf diesen Gräbern befinden, werden entfernt werden.
Wir bringen dies zur Kenntnis, da es viele Gräber von deutschen Katholiken gibt, deren Angehörige nach Deutschland verzogen sind und vielen wohl daran liegt, daß die Gräber ihrer Angehörigen nicht eingeebnet werden.
1933. (Schreibweise original)
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