Der Erlaß vom 12. Februar 1906 betreffend das Verhalten der Kinder den Kraftwagen gegenüber wird in Erinnerung gebracht. Besonders wird gewarnt vor Werfen mit Sand, Steinen und anderen Gegenständen, wodurch nicht nur der Lenker und die Insassen, sondern auch andere Personen in der Nähe gefährdet werden, wenn der Lenker die Herrschaft über das Fahrzeug durch Verletzung an Händen und Augen verliert.
Aus dem Jahr 1913. (Schreibweise original)
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