Meldungen aus der Provinz Posen aus den Jahren 1834, 1838 und 1839.

(Schreibweise original)

Bomster Kreis

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Dorfschaften Karne, Reklin und Rekliner Hauland, Bomster Kreises, von dem Bezirke Kopnitz abgetrennt und dieselben dem Bezirke Hammer einverleibt sind.

12. Februar 1834

Grätz

Der aus der Stadt Grätz, Buker Kreises, gebürtige Gottlieb Feist, welcher bei dem Königl. 33sten Infanterie-Regiment gestanden, ist in dem Garnison-Lazareth zu Thorn am 23. Juni 1837 verstorben. Indem wir dies zur Kenntniß seiner uns unbekannten Angehörigen bringen, welche in der Stadt Grätz nicht zu ermitteln gewesen, überlassen wir denselben zugleich, wegen Aushändigung des bei uns befindlichen Todtenscheins des Feist, sich durch das betreffende Landrathsamt bei uns zu melden.

21. Mai 1838

Neu Boruy

Der Windmühlen-Besitzer Gottlieb Damsch beabsichtigt seine Bock-Windmühle von Wioske nach Neu Boruy zu translociren. Bevor wir die Concession hierzu ertheilen, fordern wir einen Jeden auf, die etwanigen Widersprüche, welche er gegen diese Anlage geltend machen zu können glaubt, innerhalb 4 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung angerechnet, bei dem Landräthlichen Amte Bomster Kreise zu Wollstein anzuzeigen, worauf das gedachte Amt die näheren Erörterungen hierüber veranlassen, und demnächst nach den Bestimmungen unseres Publikandi vom 15. Februar 1837 verfahren werden wird. Geht aber innerhalb der angesetzten Frist keine Reklamation gegen diese Mühlen-Translokation bei dem Landräthlichen Amte ein, so wird mit der Ertheilung der Concession ohne Weiteres vorgegangen, und muß eine jede später eingehende Einwendung unberücksichtigt bleiben.

17. November 1838

Paprotsch

Der Landwirth Gottfried Bielke beabsichtigt auf seinem eigenthümlichen in Paprotsch bei Neutomysl, Buker Kreises, belegenen Grundstücke eine neue Roßmühle zu erbauen, und selbige zur Fabrikation von Mehl einzurichten. Bevor wir die Concession hierzu ertheilen, fordern wir einen Jeden auf, die etwanigen Widersprüche, welche er gegen diese Anlage geltend machen zu können glaubt, innerhalb 4 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung angerechnet, bei dem Landräthlichen Amte zu Buk anzuzeigen, worauf das gedachte Amt die näheren Erörterungen hierüber veranlassen, und demnächst nach den Bestimmungen unseres Publikandi vom 15. Februar 1837 verfahren werden wird. Geht aber innerhalb der angesetzten Frist keine Reklamation gegen diese neue Mühlen-Anlage bei dem Landräthlichen Amte ein, so wird mit der Ertheilung der Concession ohne Weiteres vorgegangen, und muß eine jede später eingehende Einwendung unberücksichtigt bleiben.

29. November 1838

Neues Etablissement: Adamawo

In Folge der Regulierung der Güter Komorowo, Berzyn und Klein-Nelke, Birnbaumer Kreises belegen und zur Herrschaft Wollstein gehörig, ist ein neues Dorf entstanden, welchem auf den Wunsch der Gutsherrschaft der Name „Adamowo“ beigelegt worden ist.

19. Januar 1839

Glinau

Der Einwohner und Müller August Kude zu Glinau im Buker Kreise beabsichtigt in Glinau-Hauland auf seinem eigenthümlichen Grundstücke eine neue Bockwindanlage zu erbauen und selbige zur Fabrikation von Mehl einzurichten. Bevor wir die Concession hierzu ertheilen, fordern wir einen Jeden auf, die etwanigen Widersprüche, welche er gegen diese Anlage geltend machen zu können glaubt, innerhalb 3 Wochen, vom Tage der Bekanntmachung angerechnet, bei dem Landrathe zu Buk anzuzeigen, worauf das gedachte Amt die näheren Erörterungen hierüber veranlassen, und demnächst nach den Bestimmungen unseres Publikandi vom 15. Februar 1837 verfahren werden wird. Geht aber innerhalb der angesetzten Frist keine Reclamation gegen diese Mühlen-Anlage bei dem landräthlichen Amte ein, so wird mit der Ertheilung der Concession ohne Weiteres vorgegangen, und muß eine jede später eingehende Einwendung unberücksichtigt bleiben.

23. Januar 1839

Grätz

Der Handelsmann Isaak Salomon Wollsteiner zu Grätz hat bei dem Umzuge in eine neue Wohnung zu Michaeli v. J. das ihm unterm 11. September 1834 mit Nro. 46 ertheilte Naturalisations-Patent verloren. Auf sein Ansuchen ist ihm ein Duplikat desselben ausgefertigt, was wir zur Vermeidung etwanigen Mißbrauchs hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

24. Januar 1839

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